Zugangskriterien

Sehr geehrte BewerberInnen

 

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir nach der geltenden AVPO gezwungen sind folgende Bewerber zu bevorzugen oder zu vernachlässigen.

 

Rangfolge der Aufnahme

 

Bewerberkreis A:

Bewerber/innen mit Allgemeiner Fachhochschulreife  erworben an einer Fachschule für Sozialwesen

Bewerberkreis B:

Bewerber/innen mit Allgemeiner Fachhochschulreife erworben an einer anderen Fachoberschule

Bewerber/innen mit Allgemeiner Hochschulreife (Abitur)

Diese Bewerber/innen müssen außerdem den Nachweis einer für die Fachschulausbildung förderlichen Tätigkeit erbringen.

Bewerberkreis C:

Realschulabschluss / Mittlerer Schulabschluss                     oder eine gleichwertige Schulbildung

und

erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung im sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Bereich

oder

Abschluss einer dreijährigen anderen Berufsausbildung

oder

eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 3 Jahren oder eine

nicht einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 4 Jahren.

 

 

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