Sehr geehrte BewerberInnen
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir nach der geltenden AVPO gezwungen sind folgende Bewerber zu bevorzugen oder zu vernachlässigen.
Rangfolge der Aufnahme
Bewerberkreis A:
Bewerber/innen mit Allgemeiner Fachhochschulreife erworben an einer Fachschule für Sozialwesen
Bewerberkreis B:
Bewerber/innen mit Allgemeiner Fachhochschulreife erworben an einer anderen Fachoberschule
Bewerber/innen mit Allgemeiner Hochschulreife (Abitur)
Diese Bewerber/innen müssen außerdem den Nachweis einer für die Fachschulausbildung förderlichen Tätigkeit erbringen.
Bewerberkreis C:
Realschulabschluss / Mittlerer Schulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung
und
erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung im sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Bereich
oder
Abschluss einer dreijährigen anderen Berufsausbildung
oder
eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 3 Jahren oder eine
nicht einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 4 Jahren.
Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Deutschkenntnisse nachweisen, die dem Zertifikat (Level) "B2" ensprechen.
Auch diese Bewerber/innen müssen den Nachweis einer für die Fachschulausbildung förderlichen Tätigkeit erbringen.
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